Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für unentgeltliche Veranstaltungen der VINTRA Berlin GmbH

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1. Geltungsbereich und Veranstalter

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für unentgeltliche Informations-, Netzwerk- und Austauschveranstaltungen der VINTRA Berlin GmbH, Jägerstr. 54, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 287146 B (nachfolgend „VINTRA Berlin“).

1.2 Die Veranstaltungen von VINTRA Berlin richten sich insbesondere an Unternehmer:innen, Unternehmensnachfolger:innen, Gesellschafter:innen, Führungskräfte sowie sonstige Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen.

1.3 Angaben zu Inhalt, Termin, Veranstaltungsort, Ablauf und sonstigen Einzelheiten der jeweiligen Veranstaltung ergeben sich aus der Einladung, der Veranstaltungsseite oder der Teilnahmebestätigung.

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2. Teilnahmeanfrage und Teilnahmebestätigung

2.1 Die Veranstaltungen von VINTRA Berlin sind kuratierte Veranstaltungen mit begrenzter Teilnahmezahl. Die Übermittlung einer Teilnahmeanfrage über die Website oder auf anderem Wege begründet noch keinen Anspruch auf Teilnahme.

2.2 Über die Zulassung zur jeweiligen Veranstaltung entscheidet VINTRA Berlin nach Prüfung der Teilnahmeanfrage. Die Teilnahme wird erst mit Zugang einer ausdrücklichen Teilnahmebestätigung durch VINTRA Berlin verbindlich.

2.3 Die Teilnahmebestätigung ist personenbezogen. Eine Übertragung des Teilnahmeplatzes auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung von VINTRA Berlin zulässig.

2.4 Kann eine bestätigte Teilnahme nicht wahrgenommen werden, wird um eine möglichst frühzeitige Mitteilung an VINTRA Berlin gebeten, damit der frei werdende Platz gegebenenfalls anderweitig vergeben werden kann.

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3. Unentgeltlichkeit und eigene Kosten

3.1 Die Teilnahme an der Veranstaltung ist unentgeltlich.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, übernimmt VINTRA Berlin die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung stehenden Kosten, insbesondere für Veranstaltungsräume und die von VINTRA Berlin angebotene Bewirtung.

3.3 Kosten der An- und Abreise, Übernachtung, Parkkosten sowie sonstige individuelle Aufwendungen der Teilnehmer:innen werden von VINTRA Berlin nicht übernommen.

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4. Änderungen und Absage der Veranstaltung

4.1 VINTRA Berlin behält sich vor, aus sachlichem Grund Änderungen am Ablauf oder Programm einer Veranstaltung vorzunehmen, insbesondere einzelne Programmpunkte, Referent:innen, Panelteilnehmer:innen, Veranstaltungszeiten oder – soweit zumutbar – den Veranstaltungsort zu ändern.

4.2 VINTRA Berlin ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem oder sonstigem sachlich gerechtfertigtem Grund abzusagen oder zu verschieben. Dies gilt insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall wesentlicher Mitwirkender, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, erheblichen organisatorischen Beeinträchtigungen oder sonstigen Umständen, aufgrund derer die Durchführung der Veranstaltung für VINTRA Berlin nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich oder zumutbar ist.

4.3 VINTRA Berlin wird bestätigte Teilnehmer:innen über wesentliche Änderungen, eine Verschiebung oder Absage so früh wie nach den Umständen möglich informieren.

4.4 Im Falle einer Änderung, Verschiebung oder Absage werden von Teilnehmer:innen selbst getragene Aufwendungen, insbesondere Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten, von VINTRA Berlin vorbehaltlich der Haftungsregelungen in Ziffer 8 nicht erstattet.

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5. Vertraulichkeit und Diskretion

5.1 Die Veranstaltungen von VINTRA Berlin sollen einen offenen und vertrauensvollen Austausch zwischen den Teilnehmer:innen ermöglichen.

5.2 Informationen über andere Teilnehmer:innen, deren Unternehmen, geschäftliche oder persönliche Verhältnisse sowie sonstige im Rahmen der Veranstaltung mitgeteilte Informationen sind vertraulich zu behandeln, soweit sie als vertraulich bezeichnet werden oder sich ihr vertraulicher Charakter aus den Umständen ergibt.

5.3 Inhalte und Erkenntnisse aus Diskussionen und Gesprächen dürfen außerhalb der Veranstaltung grundsätzlich verwendet werden, soweit dabei weder die Identität noch die Unternehmenszugehörigkeit der Person offengelegt oder aus den Umständen erkennbar wird, von der die betreffende Information oder Aussage stammt. Dies gilt nicht, wenn die betreffende Person einer solchen Offenlegung zugestimmt hat.

5.4 Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

5.5 Abweichend von Ziffer 5.3 können einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsteile, insbesondere Paneldiskussionen, Vorträge, Interviews und vergleichbare Programmpunkte, von VINTRA Berlin als öffentlich oder medienbegleitet gekennzeichnet werden. In diesen Fällen dürfen die im Rahmen des jeweiligen Programmpunkts getätigten Beiträge, Aussagen und Diskussionsinhalte unter Nennung des Namens, der Funktion und der Unternehmenszugehörigkeit der jeweiligen Sprecher:innen durch VINTRA Berlin dokumentiert, redaktionell aufbereitet und veröffentlicht werden.

Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung und Verbreitung über die Website, Social-Media-Kanäle, Newsletter sowie sonstige Kommunikations- und Marketingkanäle von VINTRA Berlin sowie die Berichterstattung durch anwesende oder akkreditierte Medienvertreter:innen.

VINTRA Berlin ist berechtigt, einzelne Aussagen und Beiträge auszugsweise wiederzugeben, zusammenzufassen oder redaktionell zu bearbeiten, sofern der Aussagegehalt hierdurch nicht wesentlich verändert oder entstellt wird.

Die Vertraulichkeitsregelungen der Ziffern 5.1 bis 5.4 gelten weiterhin für solche Veranstaltungsteile und Gespräche, die nicht als öffentlich oder medienbegleitet gekennzeichnet sind, insbesondere für Workshops, Arbeitsgruppen, vertrauliche Gesprächsrunden sowie persönliche Gespräche zwischen Teilnehmer:innen.

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6. Veranstaltungsinhalte, Referenten und Unterlagen

6.1 Die Veranstaltungen dienen der Information, Inspiration, Diskussion und dem fachlichen bzw. unternehmerischen Austausch. Die im Rahmen einer Veranstaltung vermittelten Inhalte stellen keine auf den Einzelfall bezogene Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage- oder sonstige individuelle Fachberatung durch VINTRA Berlin dar.

6.2 Beiträge, Vorträge und Äußerungen externer Referent:innen, Panelteilnehmer:innen sowie sonstiger Dritter geben deren jeweilige Auffassung wieder. VINTRA Berlin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität solcher Inhalte.

6.3 Präsentationen, Unterlagen, Konzepte und sonstige Inhalte, die VINTRA Berlin, Referent:innen oder sonstige Rechteinhaber im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung stellen, können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung über den persönlichen bzw. eigenen geschäftlichen Gebrauch hinaus ist ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.

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7. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

7.1 Im Rahmen der Veranstaltungen von VINTRA Berlin können durch VINTRA Berlin oder durch von VINTRA Berlin beauftragte Dienstleister Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Die Aufnahmen können insbesondere zur Dokumentation der Veranstaltung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation von VINTRA Berlin verwendet und über die Website, Social-Media-Kanäle, Newsletter, Pressearbeit und sonstige Kommunikations- und Marketingkanäle veröffentlicht werden.

7.2 Soweit für die Anfertigung oder Verwendung von Aufnahmen eine Einwilligung der jeweiligen Person erforderlich ist, wird diese im Rahmen der Veranstaltung gesondert eingeholt.

7.3 Teilnehmer:innen, die nicht fotografiert, gefilmt oder anderweitig aufgenommen werden möchten, werden gebeten, dies bei Beginn der Veranstaltung oder jederzeit während der Veranstaltung gegenüber dem Veranstaltungsteam mitzuteilen. VINTRA Berlin wird dies bei der Anfertigung und Auswahl der Aufnahmen berücksichtigen.

7.4 Unabhängig von einer individuellen Einwilligung können Aufnahmen angefertigt und verwendet werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Dies kann insbesondere Übersichts- und Veranstaltungsaufnahmen betreffen, auf denen Personen als Teilnehmer:innen einer Veranstaltung oder lediglich als Teil des Veranstaltungsgeschehens abgebildet sind. Gesetzlich geschützte Interessen der abgebildeten Personen bleiben unberührt.

8. Haftung

8.1 VINTRA Berlin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VINTRA Berlin nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Teilnahme überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin oder der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung von VINTRA Berlin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von VINTRA Berlin.

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9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen VINTRA Berlin und der oder dem Teilnehmer:in gehen diesen Teilnahmebedingungen vor.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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VINTRA Berlin GmbH
Jägerstr. 54
10117 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 287146 B

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Stand: 02.09.2026

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